Verhaltenskodex - DiscDogChallengeGermany

Hundefrisbee Turnierserie
quer durch Deutschland
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Verhaltenskodex der Disc Dog Challenge Germany
Auf einige Verhaltensweisen, die eigentlich selbstverständlich sind, möchten wir im Sinne der Hunde, des Sports und unserer Sponsoren gesondert hinweisen.
Wir bitten alle Beteiligten der Disc Dog Challenge Germany sich an diese Platzordnung für die Sportanlagen, auf denen die Turniere ausgetragen werden, zu halten.
Nur durch ein vorbildliches Verhalten aller Beteiligten ist es möglich, auch in Zukunft den Sport in Zusammenarbeit mit den Sportstätten weiter in der Öffentlichkeit zu präsentieren und voran zu treiben.
Des Weiteren passen sich die Organisatoren der Disc Dog Challenge Germany dem gemeinsamen Verhaltenskodex der DDCG an. Somit gilt für alle Beteiligten im Rahmen der Turniere der Disc Dog Challenge Germany der "Verhaltenskodex DDCG".
Ein Verstoß gegen die Platzordnung und/oder den "Verhaltenskodex DDCG" kann rechtlich belangt werden und kann den Ausschluss aus der Disc Dog Challenge Germany zur Folge habe
1. Geltungsbereich
  • Diese Benutzungsordnung gilt für alle Sportanlagen der Disc Dog Challenge Germany  für die Dauer der Veranstaltung.
2. Widmung
  • Die Sportanlage dient vornehmlich der Austragung von Sportveranstaltungen.
  • Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Sportanlagen besteht nicht.
  • Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung der Sportanlagen richten sich nach bürgerlichem Recht.
3. Nutzungsberechtigte
  • Die Nutzung der Sportanlagen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters innerhalb der darin festgelegten Zeiten und darin festgelegtem Zweck erfolgen.
4. Verhalten der Teilnehmer
  • Die Teilnehmer haben alle Einrichtungen und das Inventar pfleglich zu behandeln. Nach Beendigung der Benutzung der Sportanlagen ist diese inklusive der genutzten Räume in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich zum sparsamen Umgang mit Medien wie z.B. Gas, Strom und Wasser.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich zur Rücksichtnahme auf die Anlieger der Sportanlagen insbesondere zur Einhaltung der gesetzlichen Lärm- und Emmissionsschutzbedingungen.
  • Die vor und während der Benutzungszeit festgestellten oder aufgetretenen Schäden sind dem Veranstalter umgehend zu melden. Schadhafte Geräte und Anlagen dürfen nicht benutzt werden.
5. Aufenthalt
  • Für den Aufenthalt auf den Sportanlagen in der veranstaltungsfreien Zeit gelten die vom Veranstalter im Einvernehmen mit den Nutzern getroffenen Anordnungen.
  • Bewegliche Gegenstände dürfen nur unter Aufsicht des Veranstalters umgestellt werden.
  • Die Benutzung durch Kinder unter 14 Jahren ist nur mit Zustimmung und unter Haftung der Erziehungsberechtigten gestattet.
  • Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Veranstalter der Pro Plan Disc Dog Challenge Germany haften nicht für Unfälle.
6. Verhalten auf den Sportanlagen
  • Innerhalb der Sportanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
  • Hunde die sich außerhalb des Spielfeldes befinden sind auf dem gesamten Geländen an der Leine zu führen.
  • Mit den Hunden sind die ausgewiesenen Löseplätze auf zu suchen, auch außerhalb der Sportanlagen gibt es ausreichend Möglichkeiten. Hinterlassenschaften sind innerhalb wie außerhalb der Anlagen von den Besitzern zu entfernen und entsprechend zu entsorgen.  Kotbeutel und Mülltonnen werden zu Verfügung gestellt.
  • Jeder wird ausdrücklich darum gebeten seinen Hund ruhig zu halten und Raufereien zu vermeiden.
  • Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und Ordnungsdienstes und des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
  • Alle Zufahrten sind für Rettungszwecke freizuhalten.
  • Zuschauern ist das Betreten des Spielfeldes untersagt.
7. Verbote
7.1 Den Teilnehmern und Besuchern der Sportanlagen ist das Mitbringen folgender Gegenstände untersagt:
  1. mechanisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Gasdruckfanfaren)
  2. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
  3. Gassprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen,
  4. Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können (ausgenommen Frisbee´s als Sportgerät)
  5. Waffen jeder Art,
  6. rassistisches, fremdenfeindliches und rechts- und linksradikales Propagandamaterial,
7.2 Verboten ist den Teilnehmern und Besuchern auf den Sportanlagen weiterhin
  1. Verschmutzung durch Abfälle, z.B. Zigarettenkippen, Kaugummi, Gas usw.
  2. Rad- und Krad fahren sowie das Befahren der Sportanlagen mit Fahrzeugen aller Art
  3. Grillen und offenes Feuer
  4. Rauchen auf den Spielfeldern oder innerhalb des geschlossener Gastronomie Bereiche.
  5. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion bzw. den Sportplatz in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Gegenständen zu verunreinigen.
  6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
  7. Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen,
  8. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. Spielfeld, Funktionsräume) zu betreten,
  9. Verkehrsflächen, Fluchtwege und Notausgänge sowie Zu- und Abwege zu versperren,
  10. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern und Einfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
  11. rassistische, fremdenfeindliche oder rechts- und linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
8. Haftung
  • Das Betreten und die Benutzung der Sportanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haften die Veranstalter von der Pro Plan Disc Dog Challenge Germany nicht.
  • Unfälle oder Schäden sind den Veranstaltern unverzüglich zu melden.
9. Sportplatzverbot; Sicherstellung von Gegenständen; Hausrecht
  • Personen, die gegen die Vorschriften Sportplatzordnung verstoßen, können ohne Entschädigung vom Sportplatz Gelände verwiesen und mit einem sogenannten Stadion- oder Sportplatzverbot belegt werden.
  • Die Rechte des Inhabers des Hausrechtes bleiben unberührt.
10. Hausrecht
  • das Hausrecht haben die Veranstalter vertreten durch ihre beauftragten Personen!
Die DDCG ist eine jährliche Turnierserie, die fair von allen beteiligten Personen ausgetragen wird. Teilnehmer befolgen das Reglement und die Richtlinien der DDCG. Dieses Team mit seinen Organisatoren, Helfern und erfahrenen Hundeführen strebt nach der Aufstellung von Regeln im Interesse aller beteiligten Personen. Ziel aller Turniere der DDCG ist ein für alle Personen ein sicheres, faires und angenehmes Umfeld zu schaffen.
Helfer und Teilnehmer bei Turnieren der DDCG müssen sich im Interesse unserer Hunde und unseres Sportes verhalten. Um eine positive, familienfreundliche Atmosphäre zu schaffen, gilt der folgende Verhaltenskodex für alle Teilnehmer von unseren Turnieren, sowohl für den Menschen als auch für den Hund:
Erwünscht
  • Unterstützung der Vorführung anderer Teilnehmer
  • Beachtung der Sicherheit anderer während der Veranstaltung
  • Beobachtung und Kontrolle der eigenen Hunde zu jeder Zeit
  • Nüchterne Teilnahme und der Verzicht auf den Missbrauch von Alkohol oder Drogen
  • Spielen innerhalb der eigenen Leistungsgrenze und der des Hundes
  • Anpassung des Spiels an äußere Umstände wie z.B. Wetter oder Platzbeschaffenheit
  • Anerkennung der Regeln des Veranstaltungsortes, des gastgebenden Vereins und der Turnier-Offiziellen
  • Respekt vor den Bemühungen der Richter und der Offiziellen der Veranstaltung
  • Aufrichtige Zusammenarbeit mit den Offiziellen bei der Klärung von Zwischenfällen
  • Stetiger Sportsgeist
Nicht erwünscht
  • Beteiligung an (körperlichen) Streitigkeiten
  • Gebrauch unflätiger oder unangemessener Sprache oder Gestik
  • Öffentliche Kritik an den Bemühungen von Richtern, Offiziellen oder anderen Teilnehmern
  • Absichtliche oder fahrlässige Schaden an anderen Hunden oder Personen
  • Absichtliche Störung anderer Teilnehmer während der Vorführung
  • Unterbrechung der Veranstaltung durch bewusst falsche Beschwerden
  • Versuch der Einschüchterung oder Bestechung der Richter zur Beeinflussung der Wertung
  • Teilnahme in bewusstseinsverändertem Zustand (als Folge von Alkohol, Drogen oder Müdigkeit)
Teilnehmer, die während eines Wettbewerbes gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen, unterliegen Disziplinarmaßnahmen die je nach Schwere des Verstoßes durch das Orga-Team der DDCG festgelegt werden.
Vielen Dank für die Einhaltung der Platzordnung und des Verhaltenskodex der Disc Dog Challenge Germany.
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